WirtschaftsmediationEine Mediation wird eingesetzt um die Handlungsfähigkeit von Personen, Gruppen und Organisationen wieder herzustellen oder zu verbessern - auch in Form einer evtl. gebotenen Online- oder Telefon-Mediation oder einer sog. Shuttle-Mediation bei der ebenfalls der unmittelbare Kontakt der Medianten unterbleibt! Initiiert durch eine zunehmende Nachfrage nach Möglichkeiten einer für die beteiligten Seiten kostengünstigen, zweckmäßigen Konfliktlösung und einer langjährigen Erfahrung und Praxis hat sich das Maklerhaus Roland Manke im Rahmen der Unternehmensberatung ergänzend auf die fachbezogene Mediation (nicht nur) im Gastgewerbe resp. der Hotellerie spezialisiert. Über Jahrzehnte mit den Themen und möglichen Problemen im Gewerbe sehr vertraut, finden Sie hier einen bestens geeigneten Partner zur mediativen Konfliktbewältigung z.B. bei Auseinandersetzungen und Fragen zur Unternehmensnachfolge, zu Gesellschafterkonflikten oder Pacht- und Kaufverträgen, primär bei Gastronomie- und Hotelimmobilien. Die angenehmere und wirtschaftlich auch vernünftigere Vorgehensweise gerade auch bei Auseinandersetzung um Kauf- und Miet-/Pachtverträge für Hotel- und Gastronomie-Objekte. Ein Rechtsstreit mit Kosten in einer abenteuerlichen, geradezu ruinösen Höhe mit vier, fünf Jahren Dauer oder noch länger? An deutschen Zivilgerichten kommt das durchaus vor und bedeutet für die Parteien stets ein großes, unüberschaubares Risiko!
Wirtschaftsmediator IHK, (Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte, HK Hamburg) Vereinigung zertifizierter* Wirtschaftsmediatoren IHK e.V. (VzWM e.V. Frankfurt/M.) *Vorgaben gem. ZMediatAusbV (zertifizierter Mediator) erfüllt und nachgewiesen
Was kann die Mediation?Die Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem die Parteien mit Hilfe eines Mediators freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, der die Parteien durch die Mediation führt; die Unabhängigkeit des Mediators ist oberstes Gebot. Die Tätigkeit des Mediators erfordert ein hohes Maß an Integrität, Konfliktfähigkeit und Vertrauenswürdigkeit. Die Fähigkeit des Mediators, sich als Personen ganz dem Verfahrensziel zu verpflichten und eigene Wirkungsansprüche zugunsten der Beteiligten zurückzustellen, ist Grundvoraussetzung für den Erfolg einer Mediation. Hinter der Mehrzahl der Auseinandersetzungen stehen unternehmerische, wirtschaftliche oder persönliche Interessen. Mit den Möglichkeiten der Wirtschaftsmediation lassen sich solche Konflikte frühzeitig analysieren sowie interessengerecht, kostengünstig und zeitsparend lösen. Die wesentlichen Anwendungsfelder der Wirtschaftsmediation sind hier u.a. Konflikte bei Verkäufen, Verpachtungen und Vermietungen, Fusionen oder Sanierungen, aber z.B. auch Konflikte in und zwischen Abteilungen, auch zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung. Unternehmerische, nicht juristische Gesichtspunkte haben bei der Wirtschaftsmediation Priorität. Zukunftsorientierte Lösungen, Schonung von Ressourcen, Kostenreduktion und Planungssicherheit sowie die Bewahrung von Vertraulichkeit und die Erzielung wirtschaftlich sinnvoller Ergebnisse sind nur einige Vorteile des Einsatzes von Mediation im Wirtschaftsleben. Das Bundeskabinett verabschiedete am 12. Januar 2011 einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Die Beschlussempfehlung des Bundesrates wurde am 28. Juni 2012 vom Bundestag angenommen. Als Ziel des Gesetzes wurde die Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung angegeben, wobei diese Förderung über die Anforderungen der Richtlinie hinausgehen sollte. Die verschiedenen Formen der Mediation, außergerichtliche, gerichtliche und gerichtsnahe Mediation, waren bisher ungeregelt. Als Ziel des Gesetzes wurde die Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung angegeben. Mediation ergibt immer dann Sinn, wenn die Konfliktparteien außerhalb des Disputes längerfristig verbunden bleiben oder eine besondere Vertraulichkeit gewahrt wissen möchten. Beides ist oftmals der Fall. Wertvolle Geschäftsbeziehungen können so oft nach der Beseitigung des Konfliktes weiter fortgeführt und sogar fruchtbar ausgebaut werden. Der Rechtsweg wird erforderlich, wenn die gemeinsame Basis wirklich zerstört ist oder sich eine der Parteien komplett gegen die Mediation sträubt. Bei Gerichtsverfahren wird auf Konfrontation der Parteien, nicht aber auf eine Lösung des bestehenden Konfliktes gelenkt und last but not least haben zwischenzeitlich nahezu alle Rechtsschutzversicherer das Potential der Mediation ebenfalls als Konfliktlösungsinstrument erkannt und bemühen sich, die Mediation explizit in ihr Leistungsspektrum aufzunehmen, bietet doch die Mediation nicht nur merklich deutliche finanzielle Vorteile sondern auch eine signifikante Zeitersparnis gegenüber dem klassischen, auch über viele Monate wenn u.U. nicht gar Jahre sich hinziehendem Gerichtsverfahren. Gerade diese Langwierigkeit bei herkömmlichen Gerichtsverfahren kann so eine gravierende Existenzgefährdungbedeuten kann. Aktuell wird weiterhin ein sehr starker Anstieg der Firmen- und Privatinsolvenzen erwartet und diese Insolvenzwelle wird weit in die nächsten Jahre hineinreichen. Jeder dieser Fälle wird die Gerichte zusätzlich weiter über Gebühr belasten. Ob die bewährte Form der Mediation auch das richtige Verfahren für Sie ist, erfahren Sie in einem kostenfreien und unverbindlichen Vorgespräch. Es gelten abweichend die gesonderten Geschäftsbedingungen für Mediationsverfahren.
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