Kosten einer MediationErfahrungsgemäß findet man bereits in einem sog. Erstgespräch heraus, ob und wie eine Mediation stattfinden ggf. auch gelingen kann. Diese erste, unverbindliche Konsultation ist hier kostenfrei! In der Regel wird nach Stundenhonorar abgerechnet und auch in den meisten Fällen die Kosten der Mediation zwischen den Konfliktparteien aufgeteilt werden. Die Schwankungsbreite der Stundensätze ist hoch und davon abhängig ist, aus welchem Umfeld die Mandanten kommen. Eine Orientierung können ggf. auch die Stundensätze geben, die von Versicherungen im Privatrechtsschutz getragen werden. Einen weiteren Orientierungsrahmen für Streitigkeiten im Wirtschaftskontext nennt die Hamburger Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte, die gemeinsam von der Handelskammer Hamburg, dem Hamburger Institut für Mediation e.V. und der Rechtsanwaltskammer Hamburg betrieben wird. Danach kann jeder Mediator für die Durchführung des Mediationsverfahrens gemäß der Hamburger Mediationsordnung für Wirtschaftskonflikte ein Stundenhonorar in Höhe von 150 bis 450 Euro bzw. ein Tageshonorar in Höhe von 1.200 bis 2.800 Euro, bei aufwendigen Wirtschaftsmediationen auch höher, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, mit den Parteien vereinbaren. Die Hamburger Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte nennt hier auch folgendes Beispiel:
Dabei ist es unabhängig davon, ob ein Mediator im Quellberuf Psychologe, Kaufmann, Rechtsanwalt oder etwas anderes ist. Letztlich zählt in der Summe nicht der Stundensatz sondern die Dauer der Mediation und gute Mediatoren können im Zusammenspiel mit den Konfliktparteien mit einer starken Prozesskompetenz wesentlich schneller ein Verfahren abwickeln.
Kostengegenüberstellung nach Streitwert Zum Vergleich können auch die Kosten herangezogen werden, die bei einem Gerichtsprozess oder einer Schlichtung anfallen. Hier bieten diverse Seiten im Netz Prozesskostenrechner an. Streiten Parteienz.B. über die Wirksamkeit einer Kündigung vor Gericht, bestimmt bei gewerblichen Mietverhältnissen § 8 ZPO den Streitwert nach der gesamten Miete, ggf. bis zum 25-fachen Jahreszins als gesetzlich festgelegter Höchstbetrag. |
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