Wirtschaftsmediation
Wirtschaftsmediation
Die
wohl angenehmere und wirtschaftlich vernünftigere Vorgehensweise bei
Auseinandersetzung gerade um Kauf- und Miet-/Pachtverträge,
primär bei Gastronomie-
und Hotelimmobilien.
Initiiert
durch eine zunehmende Nachfrage nach Möglichkeiten einer für die beteiligten
Seiten erträglichen aber auch zweckmäßigen Konfliktlösung und einer
langjährigen Erfahrung und Praxis hat sich das
Maklerhaus Roland Manke ergänzend auf die fachbezogene
Wirtschaftsmediation spezialisiert.
Ein Rechtsstreit mit Kosten in einer abenteuerlichen,
geradezu ruinösen Höhe mit vier oder fünf Jahren Dauer
für eine Instanz? An deutschen Zivilgerichten kommt das durchaus vor
und bedeutet für die Parteien ein unüberschaubares Risiko!
Über Jahrzehnte mit
den Themen, aber auch den möglichen Problemen im Gewerbe vertraut, finden Sie
hier einen bestens geeigneten Partner zur mediativen Konfliktbewältigung,
primär bei Auseinandersetzungen und Fragen zur Unternehmensnachfolge
und zu Pacht- und Kaufverträgen, speziell bei Hotelimmobilien und Gastronomieobjekten.
Wirtschaftsmediator (Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte,
HK Hamburg)
Vereinigung zertifizierter* Wirtschaftsmediatoren IHK e.V. (VzWM
e.V. Frankfurt/M.)
*Vorgaben gem. ZMediatAusbV
(zertifizierter Mediator) erfüllt und nachgewiesen
Was kann die Mediation?
Die Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem
die Parteien mit Hilfe eines Mediators freiwillig und eigenverantwortlich eine
einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.
Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne
Entscheidungsbefugnis, der die Parteien durch die Mediation führt; die
Unabhängigkeit des Mediators ist oberstes Gebot.
Die Tätigkeit des Mediators erfordert ein hohes Maß an Integrität,
Konfliktfähigkeit und Vertrauenswürdigkeit. Die Fähigkeit des Mediators, sich
als Personen ganz dem Verfahrensziel zu verpflichten und eigene
Wirkungsansprüche zugunsten der Beteiligten zurückzustellen, ist
Grundvoraussetzung für den Erfolg einer Mediation.
Hinter der Mehrzahl der Auseinandersetzungen stehen unternehmerische,
wirtschaftliche oder persönliche Interessen. Mit den Möglichkeiten der
Wirtschaftsmediation lassen sich solche Konflikte frühzeitig analysieren sowie
interessengerecht, kostengünstig und zeitsparend lösen. Die wesentlichen
Anwendungsfelder der Wirtschaftsmediation sind hier u.a. Konflikte bei
Verkäufen, Verpachtungen und Vermietungen, Fusionen oder Sanierungen, aber z.B.
auch Konflikte in und zwischen Abteilungen, auch zwischen Betriebsrat und
Geschäftsleitung.
Unternehmerische und nicht juristische Gesichtspunkte haben bei der
Wirtschaftsmediation Priorität. Zukunftsorientierte Lösungen, Schonung von
Ressourcen, Kostenreduktion und Planungssicherheit sowie die Bewahrung von
Vertraulichkeit und die Erzielung wirtschaftlich sinnvoller Ergebnisse sind nur
einige Vorteile des Einsatzes von Mediation im Wirtschaftsleben.
Das Bundeskabinett verabschiedete am 12. Januar 2011 einen
entsprechenden Gesetzesentwurf. Die Beschlussempfehlung des
Bundesrates wurde am 28. Juni 2012 vom Bundestag angenommen. Als Ziel des
Gesetzes wurde die Förderung der Mediation und anderer Verfahren der
außergerichtlichen Konfliktbeilegung angegeben, wobei diese Förderung über die
Anforderungen der Richtlinie hinausgehen sollte. Die verschiedenen Formen
der Mediation, außergerichtliche, gerichtliche und gerichtsnahe Mediation,
waren bisher ungeregelt. Als Ziel des Gesetzes wurde die Förderung der
Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung
angegeben.
In der Wirtschaftsmediation wird wie bei anderen Formen der Mediation in
der Regel einem 5 bis 6-Phasen-Modell gefolgt: Auftragsklärung,
Themensammlung, Positionen und Interessen, Sammeln und Bewerten von
Lösungsoptionen sowie Abschlussvereinbarung.
Mediation ergibt immer dann Sinn, wenn die Konfliktparteien außerhalb des
Disputes längerfristig verbunden bleiben oder eine besondere Vertraulichkeit
gewahrt wissen möchten. Beides ist oftmals der Fall. Wertvolle
Geschäftsbeziehungen können so oft nach der Beseitigung des Konfliktes weiter
fortgeführt und sogar fruchtbar ausgebaut werden. Der Rechtsweg wird
erforderlich, wenn die gemeinsame Basis wirklich zerstört ist oder sich eine
der Parteien komplett gegen die Mediation sträubt.
Bei Gerichtsverfahren wird auf Konfrontation der Parteien, nicht aber auf
eine Lösung des bestehenden Konfliktes gelenkt und last but not least haben
zwischenzeitlich nahezu alle Rechtsschutzversicherer das Potential der
Mediation ebenfalls als Konfliktlösungsinstrument erkannt und bemühen sich, die
Mediation explizit in ihr Leistungsspektrum aufzunehmen, bietet doch die
Mediation nicht nur merklich deutliche finanzielle Vorteile sondern auch
eine signifikante Zeitersparnis gegenüber dem
klassischen, auch über viele Monate wenn u.U. nicht gar Jahre sich hinziehendem
Gerichtsverfahren. Gerade
diese Langwierigkeit bei herkömmlichen Gerichtsverfahren kann so
eine gravierende Existenzgefährdung
bedeuten!
Kosten einer Mediation
Ob die bewährte Form der Mediation auch das richtige
Verfahren für Sie
ist, erfahren Sie in einem kostenfreien und unverbindlichen Vorgespräch.
Es gelten abweichend die gesonderten Geschäftsbedingungen
für Mediationsverfahren.
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