Wirtschaftsmediation
Wirtschaftsmediation

Die wohl angenehmere und wirtschaftlich vernünftigere Vorgehensweise bei Auseinandersetzung gerade um  Kauf- und Miet-/Pachtverträge, primär bei Gastronomie- und Hotelimmobilien.

Initiiert durch eine zunehmende Nachfrage nach Möglichkeiten einer für die beteiligten Seiten erträglichen aber auch zweckmäßigen Konfliktlösung und einer langjährigen Erfahrung und Praxis  hat sich das Maklerhaus Roland Manke ergänzend auf die fachbezogene Wirtschaftsmediation spezialisiert.

Ein Rechtsstreit mit Kosten in einer abenteuerlichen,  geradezu ruinösen Höhe mit vier oder fünf Jahren Dauer für eine Instanz? An deutschen Zivilgerichten kommt das durchaus vor und bedeutet für die Parteien ein unüberschaubares Risiko!

Über Jahrzehnte mit den Themen, aber auch den möglichen Problemen im Gewerbe vertraut, finden Sie hier einen bestens geeigneten Partner zur mediativen Konfliktbewältigung, primär bei Auseinandersetzungen und Fragen zur Unternehmensnachfolge und zu Pacht- und Kaufverträgen, speziell bei Hotelimmobilien und Gastronomieobjekten.

 

Wirtschaftsmediator  (Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte, HK Hamburg)

Vereinigung zertifizierter* Wirtschaftsmediatoren IHK e.V. (VzWM e.V. Frankfurt/M.)

*Vorgaben gem. ZMediatAusbV (zertifizierter Mediator) erfüllt und nachgewiesen

 

Was kann die Mediation?

Die Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem die Parteien mit Hilfe eines Mediators freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.

Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, der die Parteien durch die Mediation führt; die Unabhängigkeit des Mediators ist oberstes Gebot.

Die Tätigkeit des Mediators erfordert ein hohes Maß an Integrität, Konfliktfähigkeit und Vertrauenswürdigkeit. Die Fähigkeit des Mediators, sich als Personen ganz dem Verfahrensziel zu verpflichten und eigene Wirkungsansprüche zugunsten der Beteiligten zurückzustellen, ist Grundvoraussetzung für den Erfolg einer Mediation.

Hinter der Mehrzahl der Auseinandersetzungen stehen unternehmerische, wirtschaftliche oder persönliche Interessen. Mit den Möglichkeiten der Wirtschaftsmediation lassen sich solche Konflikte frühzeitig analysieren sowie interessengerecht, kostengünstig und zeitsparend lösen. Die wesentlichen Anwendungsfelder der Wirtschaftsmediation sind hier u.a. Konflikte bei Verkäufen, Verpachtungen und Vermietungen, Fusionen oder Sanierungen, aber z.B. auch  Konflikte in und zwischen Abteilungen, auch zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung.

Unternehmerische und nicht juristische Gesichtspunkte haben bei der Wirtschaftsmediation Priorität. Zukunftsorientierte Lösungen, Schonung von Ressourcen, Kostenreduktion und Planungssicherheit sowie die Bewahrung von Vertraulichkeit und die Erzielung wirtschaftlich sinnvoller Ergebnisse sind nur einige Vorteile des Einsatzes von Mediation im Wirtschaftsleben.

Das Bundeskabinett verabschiedete am 12. Januar 2011 einen entsprechenden Gesetzesentwurf.  Die Beschlussempfehlung  des Bundesrates wurde am 28. Juni 2012 vom Bundestag angenommen. Als Ziel des Gesetzes wurde die Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung angegeben, wobei diese Förderung über die Anforderungen der Richtlinie hinausgehen sollte.  Die verschiedenen Formen der Mediation, außergerichtliche, gerichtliche und gerichtsnahe Mediation, waren bisher ungeregelt.  Als Ziel des Gesetzes wurde die Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung angegeben.

In der Wirtschaftsmediation wird wie bei anderen Formen der Mediation in der Regel einem 5 bis 6-Phasen-Modell gefolgt: Auftragsklärung, Themensammlung, Positionen und Interessen, Sammeln und Bewerten von Lösungsoptionen sowie Abschlussvereinbarung.

Mediation ergibt immer dann Sinn, wenn die Konfliktparteien außerhalb des Disputes längerfristig verbunden bleiben oder eine besondere Vertraulichkeit gewahrt wissen möchten. Beides ist oftmals der Fall.  Wertvolle Geschäftsbeziehungen können so oft nach der Beseitigung des Konfliktes weiter fortgeführt und sogar fruchtbar ausgebaut werden. Der Rechtsweg wird erforderlich, wenn die gemeinsame Basis wirklich zerstört ist oder sich eine der Parteien komplett gegen die Mediation sträubt.

Bei Gerichtsverfahren wird auf Konfrontation der Parteien, nicht aber auf eine Lösung des bestehenden Konfliktes gelenkt und last but not least haben zwischenzeitlich nahezu alle Rechtsschutzversicherer das Potential der Mediation ebenfalls als Konfliktlösungsinstrument erkannt und bemühen sich, die Mediation explizit in ihr Leistungsspektrum aufzunehmen,  bietet doch die Mediation nicht nur merklich deutliche finanzielle Vorteile sondern  auch eine signifikante Zeitersparnis gegenüber dem klassischen, auch über viele Monate wenn u.U. nicht gar Jahre sich hinziehendem Gerichtsverfahren. Gerade diese Langwierigkeit bei herkömmlichen Gerichtsverfahren kann  so eine gravierende Existenzgefährdung bedeuten!

Kosten einer Mediation

Ob die bewährte Form der Mediation auch das richtige Verfahren für Sie ist, erfahren Sie in einem kostenfreien und unverbindlichen Vorgespräch.

Es gelten abweichend die gesonderten Geschäftsbedingungen für Mediationsverfahren.

 

 

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